Barrierefreiheit
Angaben gemäß dem Gesetz über das Verbot der Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Druckwerk Lustenau ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Farbkontraste von Bildelementen mit Text entsprechen in Abhängigkeit von den Farben des jeweiligen Bildes nicht immer den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum).
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.01.2025 zuletzt überarbeitet. Wir sind bemüht, unsere Websites bezüglich Barrierefreiheit stets zu verbessern. Wir werden diese Erklärung daher bei Bedarf weiter anpassen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem ADG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Prüfung eigener Mitarbeiter:innen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@druckwerk-lustenau.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt
Druckwerk Lustenau
Hofsteigstraße 21
6890 Lustenau
T +43 680 3105 089
info@druckwerk-lustenau.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft Beschwerde über die mangelnde Barrierefreiheit erheben.
Nähere Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie unter:
T +43 5574 47027
buero@landesvolksanwalt.at
www.landesvolksanwalt.at